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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - L 16 KR 104/91 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.02.1992 - L 16 KR 104/91 (https://dejure.org/1992,15964)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - L 16 KR 104/91 (https://dejure.org/1992,15964)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankenversicherung; Umwandlung; Sachleistungsanspruch; Kostenerstattungsanspruch; Ablehnung; Antragstellung; Krankenkasse; Antrag; Abschluß; Privatarzt; Behandlung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 11.04.1991 - S 4 KR 72/89
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - L 16 KR 104/91
- BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90
Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - L 16 KR 104/91
Vom Tatbestand der Umwandlung des Sachleistungsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch wegen zu Unrecht erfolgter Ablehnung eines zuvor gestellten Leistungsantrags wird die unterbliebene Beantragung der Leistung ausnahmsweise nur dann miterfaßt, wenn die Ablehnung der Leistung von vornherein so eindeutig feststand, daß eine Antragstellung mit dem Ziele der Herbeiführung einer Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse eine überflüssige Formalität gewesen wäre (…Fortführung von BSG vom 14.12.1982 - 8 RK 23/81 = SozR 2200 § 182 Nr. 86; Abgrenzung zu BSG vom 21.11.1991 - 3 RK 17/90 = SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 2). - BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81
Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - L 16 KR 104/91
Vom Tatbestand der Umwandlung des Sachleistungsanspruchs in einen Kostenerstattungsanspruch wegen zu Unrecht erfolgter Ablehnung eines zuvor gestellten Leistungsantrags wird die unterbliebene Beantragung der Leistung ausnahmsweise nur dann miterfaßt, wenn die Ablehnung der Leistung von vornherein so eindeutig feststand, daß eine Antragstellung mit dem Ziele der Herbeiführung einer Verwaltungsentscheidung der Krankenkasse eine überflüssige Formalität gewesen wäre (Fortführung von BSG vom 14.12.1982 - 8 RK 23/81 = SozR 2200 § 182 Nr. 86;… Abgrenzung zu BSG vom 21.11.1991 - 3 RK 17/90 = SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 2).